Geburt

Im Rahmen des Hebammengesetzes gilt in Deutschland die gesetzliche Hinzuziehungspflicht:
"Vorbehaltene Tätigkeiten / Hinzuziehungspflicht:
Ärzte sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Entbindung immer eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger hinzugezogen wird.
"
Nicht alle Hebammen bieten alle genannten Leistungen an. Bitte informieren sie sich beim ersten Kontakt mit der Hebamme über deren Leistungsspektrum.

Hausgeburt
Frauen, die eine unauffällige Schwangerschaft erleben, haben die Möglichkeit eine Hausgeburt anzustreben. Das Ziel ist es, im intimen und häuslichen Rahmen eine normal verlaufende Geburt ganzheitlich, selbstbestimmt und ungestört zu erleben. Während der Geburt ist immer eine 1:1-Betreuung gewährleistet. Zur Geburt kommt in der Regel eine zweite Kollegin hinzu. Bei jeglichen Abweichungen vom normalen Geburtsverlauf wird die Schwangere von der Hebamme in die Klinik verlegt und von ihr dort nach Möglichkeit weiter im Rahmen eines Belegsystems betreut. In Deutschland entbinden zur Zeit ca. 10.000 Frauen im Jahr außerklinisch und davon etwa 37 % zu Hause. Wichtig ist eine frühzeitige Anmeldung bei der Hebamme. Genauere Informationen zur außerklinischen Geburtshilfe finden sie unter QUAG e.V.

Geburtshaus
Das Geburtshaus ist eine von Hebammen geleitete Einrichtung. Die Familie wird hier ganzheitlich, selbstbestimmt und ungestört in einem 1:1-Verhältnis unabhängig von einer Klinik betreut. Auch zu einer geplanten Geburtshausgeburt gehört eine fundierte Risikobewertung, die eine sich gut entwickelnde Schwangerschaft, als auch eine normal verlaufende Geburt erwarten lässt. Bitte melden Sie sich frühzeitig an. Das Team des Geburtshauses Wuppertal steht Ihnen gerne jederzeit bei Fragen zur Seite. Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0202/763676 oder im Internet unter www.geburtshaus.wuppertal.de

Beleggeburt
Beleggeburten sind von freiberuflichen Hebammen betreute Geburten in einer Klinik. Die Hebamme hat zu diesem Zweck einen Belegvertrag mit der Klinik abgeschlossen. Auch hier stehen Ganzheitlichkeit und eine 1:1-Betreuung im Vordergrund. Allerdings gibt es, abhängig von der Klinik, eine nicht so strenge Risikobewertung wie im außerklinischen Bereich. Das bedeutet, auch Frauen, die unter Erkrankungen leiden oder bei denen sich Geburtsrisiken andeuten, haben die Möglichkeit eine 1:1 Betreuung in der Klinik wahrzunehmen. Wenn die Familien zu Beginn der Schwangerschaft Kontakt zur Hebamme aufnehmen, kann sich über einen langen Zeitraum ein Vertrauensverhältnis zwischen Ihrer Familie und der Hebamme aufbauen. Selbstverständlich kann die Beleghebamme Sie nach der Geburt weiter betreuen.

Hebammengeleiteter Kreißsaal in einer Klinik
Der hebammengeleitete Kreißsaal ist ein relativ neues Betreuungskonzept in Deutschland. Der Schwerpunkt dieses Systems, welches parallel zum normalen Kreißsaalbetrieb läuft, besteht darin, dass hier Frauen entbinden, die eine unauffällige Schwangerschaft und eine normal verlaufende Geburt erleben. Ähnlich, wie in einem Geburtshaus arbeiten die Hebammen hier ohne Ärzte. Diese können aber im Falle von Komplikationen jederzeit hinzugezogen werden, die Geburt würde somit im normalen Kreißsaalbetrieb weiterbegleitet werden. Das Wichtigste ist die Gewährleistung einer 1:1-Betreuung, wodurch die Gebärende bestärkt ist, aus eigener Kraft und möglichst ohne den Einsatz von Schmerzmitteln zu entbinden.

Der Unterschied zur Beleggeburt besteht darin, dass im hebammengeleiteten Kreißsaal auch im Schichtdienst gearbeitet wird und die Familien nicht ihre eigene Hebamme mitbringen können. Dieses Konzept ist für Frauen gedacht, die selbstbestimmt und ohne routinemäßige Interventionen innerhalb einer Klinik entbinden möchten. Bitte melden Sie sich ab Mitte der Schwangerschaft zu einem Vorgespräch an.

Den nächstgelegenen hebammengeleiteten Kreißsaal bietet das Klinikum Niederberg in Velbert an. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 02051/982 1704.

 

 



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